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Mahnungen sollten nicht an den Schließtagen erstellt werden

An Tagen, an denen die Bibliothek geschlossen ist, werden trotzdem Rechnungen und Mahnungen erstellt. Da an diesen Tagen keine Medien abgegeben werden können, werden für die Schließtage keine Gebühren berechnet. Bibliotheksmitarbeitende können an den Schließtagen außerdem die Mahnungen und Rechnungen nicht mehr auf Korrektheit überprüfen. Demnach sollten die Mahnungen anstelle an den Schließtagen an dem jeweils darauffolgendem Öffnungstag erstellt werden.

  • Luisa Henke
  • Aug 2 2022
  • Under investigation
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